Im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020 können Arbeitnehmer
- zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn
- steuer- und sozialversicherungsfrei
- Zulagen bis 1.500 Euro
ausbezahlt werden.
Quelle: Pressemitteilung FinMin BW
Im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.12.2020 können Arbeitnehmer
ausbezahlt werden.
Quelle: Pressemitteilung FinMin BW