Hilfestellung Steuerzahlungen
Die Finanzverwaltung ermöglicht folgende Erleichterungen für das Bezahlen von Steuern:
- Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auf Euro 0
- Stundung- und Ratenzahlung für
- Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerzahlungen
- Umsatzsteuerzahlungen
- Vereinfachte Antragsmöglichkeiten für das Herabsetzen von Steuern
Es ist keine Stundung für Lohnsteuerzahlungen vorgesehen.
Sprechen Sie uns an, damit wir die für Sie und Ihre Situation beste Lösung finden werden.
Mehr Informationen erhalten Sie hier:
Video: Steuerzahlungen herabsetzen oder stunden
Informationen der Finanzverwaltung BW: Checkliste Finanzamt BW
Quelle:
„Dieses Video stammt aus dem YouTube-Kanal des Deutschen Steuerberaterverbands e.V., der unter diesem Link erreichbar ist. Dort werden sukzessive weitere Videos zur Corona-Krise eingestellt.“